Hier haben wir eine Liste aller am gemeinsamen Entschädigungsverfahren im Servicecenter Fahrgastrechte teilnehmenden Eisenbahnunternehmen, die sich auf die Durchführung eines gemeinsamen Beschwerdeverfahren verständigt haben, für Sie zusammengestellt.
In Verkehrsverbünden können für deren Tarife abweichende Regelungen gelten oder andere Bearbeitungsstellen für Verbundfahrkarten benannt sein.
Der „vertragliche Beförderer“ ist der Vertragspartner der/des Reisenden, mit dem sie/er einen Beförderungsvertrag abschließt. Werden für einen Beförderungsvertrag mehrere vertragliche Beförderer hintereinander genutzt, spricht man von „aufeinander folgenden Beförderern“.
Insbesondere für Verkehrsdienste des Schienenpersonennahverkehrs ist es in Deutschland nicht möglich, jeden tatsächlichen oder potentiellen vertraglichen Beförderer auf einem Beförderungsdokument abzubilden, weil vielfach erst die/der Reisende selbst entscheidet, wer vertraglicher Beförderer ist (z.B., wenn mehrere Eisenbahnen im Nahverkehr auf der gleichen Strecke verkehren oder wenn es sich um ein relationsloses Pauschalpreisangebot wie z. B. Quer-durchs-Land-Ticket oder eines der „Länder-Tickets“ handelt).
Deshalb verwenden viele Eisenbahnen des Nahverkehrs in Deutschland im Rahmen der „durchgehenden Abfertigung“ unter der Bezeichnung „Die Beförderer“ den internationalen „company code“ der Deutschen Bahn AG (1080). Wer im konkreten Fall „vertraglicher Beförderer“ eines Beförderungsvertrages im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist, können Sie auf unserer Internetseite www.diebefoerderer.de ermitteln.
Im internationalen Eisenbahnverkehr werden die vertraglichen Beförderer (= Vertragspartner des/der Reisenden) durch einen vierstelligen „company code“ im Wegetext dargestellt. Eine Übersicht dieser Codes ist auf der Internetseite des Internationalen Eisenbahnverbands (UIC) unter www.uic.org einsehbar.
Hier finden Sie die von den Eisenbahnen erarbeiteten Muster-Entschädigungsbedingungen mit ergänzenden Erläuterungen, in denen auch grundsätzliche Informationen zu den Fahrgastrechten enthalten sind.
Für Rückfragen zum Ausfüllen des Fahrgastrechte-Formulars, beizufügenden Belegen oder zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages erreichen Sie das Servicecenter Fahrgastrechte telefonisch unter:
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Fahrgastrechten, der Geltendmachung von Ansprüchen und zum Fahrgastrechte-Formular finden Sie in unseren FAQ.