Einige Bahnunternehmen haben das „Servicecenter Fahrgastrechte“ mit der Bearbeitung von Verspätungsfällen ihrer Kunden:innen beauftragt. Das soll die einheitliche Regulierung der Ansprüche von Fahrgästen gewährleisten.
Bei Bahnunternehmen, die nicht an diesem gemeinsamen Entschädigungsverfahren über das Servicecenter Fahrgastrechte teilnehme, können sich die Kunden:innen direkt an das zuständige Verkehrsunternehmen wenden.
Für eine einfache und schnelle Geltendmachung Ihrer Ansprüche, nutzen Sie bitte das „Fahrgastrechte-Formular.“ Es hilft Ihnen dabei, alle zur Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig zu erfassen. Das ausgefüllte Formular geben Sie bitte beim Fahrkartenverkauf oder bei der DB Information ab. Gerne können Sie es auch per Post, zusammen mit der Originalfahrkarte oder in Kopie, an folgende Adresse senden:
Selbstverständlich können Sie Ihre Ansprüche auch mit einem formlosen Schreiben und den notwendigen Nachweisen geltend machen. Allerdings erleichtern Sie die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Verwendung des Fahrgastrechte-Formulars. Sie können das Formular zunächst ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und dann ausdrucken:
Damit Sie auf einfachem Wege Ihre Entschädigung bzw. Erstattung erhalten, stellen wir Ihnen untenstehendes barrierefreies Fahrgastrechte-Formular zur Verfügung.
Für Rückfragen zum Ausfüllen des Fahrgastrechte-Formulars, beizufügenden Belegen oder zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages erreichen Sie das Servicecenter Fahrgastrechte telefonisch unter:
Sie können Ihre Fahrgastrechte jetzt auch online auf bahn.de oder in der App DB Navigator über Ihr Kundenkonto geltend machen. Dazu muss die Fahrkarte für die Reise, für die Sie Ihre Ansprüche einreichen wollen, über dieses Kun-denkonto gekauft worden bzw. im Kundenkonto hinterlegt sein (z.B. bei einer BahnCard 100).
Um Ihren Fahrgastrechte-Antrag online zu starten, loggen Sie sich bitte in Ihr Kundenkonto ein.
Sie erhalten eine Entschädigung ausschließlich über das Servicecenter Fahrgastrechte wenn Sie
Sie können das barrierefreie PDF-Formular zunächst ausfüllen und dann auf Ihrem Rechner speichern.
Bitte ergänzen die Angaben in den jeweils benötigten Datenfeldern gemäß den Erläuterungen und drucken danach das Formular aus.
Zur Bearbeitung benötigen wir Ihre Adresse und, sofern Sie eine Überweisung wünschen, zusätzlich Ihre Bankverbindung.
Ihre personen-bezogenen Daten werden ausschließlich für Abwicklungs- und Kontrollzwecke sowie für die Plausibilitätsprüfung zwischen den beteiligten Unternehmen automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt.
Unterschreiben Sie bitte das ausgefüllte Formular und fügen danach bitte alle erforderlichen Belege bei:
Legen Sie dem Fahrgastrechte-Formular unbedingt das Original oder, wenn Sie das Original anderweitig benötigen, eine Kopie Ihrer Fahrkarte bzw. die Kopie Ihrer Zeitkarte oder BahnCard 100 bei. Eine Entschädigung ist sonst leider nicht möglich.
Falls Ihre Fahrkarte keinen Preisaufdruck hat, legen Sie zusätzlich bitte einen Kostennachweis bei (Ausnahme BahnCard 100).
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen Ihre Originalunterlagen nicht zurücksenden können.
Einzureichende Unterlagen:
Weitere Original-Belege zur Erstattung erforderlicher Kosten gemäß Beförderungsbedingungen:
Ist alles komplett? Dann können Sie mit den erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag verpackte Fahrgastrechte-Formular in einem DB Reisezentrum abgeben oder frankieren den Umschlag und senden ihn direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main.
Ihr Anliegen wird innerhalb eines Monats bearbeitet.
Hier erhalten Sie eine Übersicht der am gemeinsamen Entschädigungsverfahren teilnehmenden Eisenbahnunternehmen, die sich auf die Durchführung eines gemeinsamen Beschwerdeverfahren durch das Servicecenter Fahrgastrechte verständigt haben.
TEILNEHMENDE EISENBAHNUNTERNEHMEN
WICHTIG:
Beteiligt sich ein Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht am Servicecenter Fahrgastrechte, empfehlen wir den betroffenen Kunden:innen, ihre Forderungen direkt an das Beförderungsunternehmen zu richten.
Sollten Sie mit einer Entscheidung zu Ihrem Erstattungsantrag oder mit der Bearbeitung Ihres Widerspruchs nicht einverstanden sein, können Sie sich an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden.