Gemeinschaftliches Entschädigungs-verfahren mit dem Servicecenter Fahrgastrechte

Einige Bahnunternehmen haben das „Servicecenter Fahrgastrechte“ mit der Bearbeitung von Verspätungsfällen ihrer Kunden:innen beauftragt. Das soll die einheitliche Regulierung der Ansprüche von Fahrgästen gewährleisten.

Bei Bahnunternehmen, die nicht an diesem gemeinsamen Entschädigungsverfahren über das Servicecenter Fahrgastrechte teilnehme, können sich die Kunden:innen direkt an das zuständige Verkehrsunternehmen wenden.

So kommen Sie zu Ihren Fahrgastrechten

Wie trete ich mit dem Servicecenter Fahrgastrechte in Kontakt?

Für eine einfache und schnelle Geltendmachung Ihrer Ansprüche, nutzen Sie bitte das „Fahrgastrechte-Formular.“ Es hilft Ihnen dabei, alle zur Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig zu erfassen. Das ausgefüllte Formular geben Sie bitte beim Fahrkartenverkauf oder bei der DB Information ab. Gerne können Sie es auch per Post, zusammen mit der Originalfahrkarte oder in Kopie, an folgende Adresse senden:

Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Deutschland

Selbstverständlich können Sie Ihre Ansprüche auch mit einem formlosen Schreiben und den notwendigen Nachweisen geltend machen. Allerdings erleichtern Sie die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Verwendung des Fahrgastrechte-Formulars. Sie können das Formular zunächst ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und dann ausdrucken:

Damit Sie auf einfachem Wege Ihre Entschädigung bzw. Erstattung erhalten, stellen wir Ihnen untenstehendes barrierefreies Fahrgastrechte-Formular zur Verfügung.

Formular, DE, Barrierefrei

Formular, EN, Barrierefrei

Für Rückfragen zum Ausfüllen des Fahrgastrechte-Formulars, beizufügenden Belegen oder zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages erreichen Sie das Servicecenter Fahrgastrechte telefonisch unter:

Telefon +49 (0)30 586 020 920

Entschädigung online über DB-Kundenkonto beantragen

Sie können Ihre Fahrgastrechte jetzt auch online auf bahn.de oder in der App DB Navigator über Ihr Kundenkonto geltend machen. Dazu muss die Fahrkarte für die Reise, für die Sie Ihre Ansprüche einreichen wollen, über dieses Kun-denkonto gekauft worden bzw. im Kundenkonto hinterlegt sein (z.B. bei einer BahnCard 100).

Um Ihren Fahrgastrechte-Antrag online zu starten, loggen Sie sich bitte in Ihr Kundenkonto ein.

  • Wählen Sie in Ihrer Buchungsübersicht („Alle Buchungen anzeigen“ auf www.bahn.de beziehungsweise „Meine Tickets“ im DB Navigator) die ent-sprechende Reise oder Streckenzeitkarte aus, für die Sie Entschädigung be-antragen wollen. Klicken Sie innerhalb des Reiters „Fahrgastrechte“ den Button „Entschädigung beantragen“ an.
  • Bei einer BahnCard 100 wählen Sie in Ihrem Kundenkonto den Bereich „Alle BahnCard-Services“ aus. Unter dem Punkt „Fahrgastrechte mit meiner BahnCard 100“ klicken Sie auf „Entschädigung beantragen“.
  • Es sind nur wenige Klicks und Eingaben notwendig, um den Antrag abzusenden.

Zum Login

Wer hat Anspruch auf Entschädigung über das Servicecenter Fahrgastrechte?

Sie erhalten eine Entschädigung ausschließlich über das Servicecenter Fahrgastrechte wenn Sie

  • keine Bestätigung Ihrer Verspätung auf einem Fahrgastrechte-Formular erhalten haben.
  • nur eine Kopie Ihrer Fahrkarte einreichen möchten.
  • Inhaber einer Zeitfahrkarte (z.B. Streckenzeitkarte, BahnCard 100, Quer-durchs-Land-Ticket oder Länder-Tickets) sind.
  • eine Fahrkarte im grenzüberschreitenden Verkehr oder eine Fahrkarte für ausländische Strecken bei der DB gekauft haben.
  • die Erstattung erforderlicher Aufwendungen (z.B. für Bus, Taxi oder Hotel) aufgrund einer Verspätung beantragen (dafür sind grundsätzlich Originalbelege einzureichen) möchten.

So kommen Sie zu Ihrer Entschädigung

1. Fahrgastrechte-Formular ausfüllen

Sie können das barrierefreie PDF-Formular zunächst ausfüllen und dann auf Ihrem Rechner speichern.

Bitte ergänzen die Angaben in den jeweils benötigten Datenfeldern gemäß den Erläuterungen und drucken danach das Formular aus.

  • Wochen-/ Monatskarten: Reichen Sie bitte Ihre Formulare direkt nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte gesammelt (in einem Umschlag) ein.
  • Jahreskarte: Reichen Sie bitte Ihre Formulare gesammelt ein, sobald mindestens zwei (1. Klasse) bzw. drei (2. Klasse) Verspätungsereignisse vorliegen.
  • Füllen Sie pro Verspätungsfall ein Formular aus.
  • Legen Sie einem der Formulare eine Kopie Ihrer Zeitfahrkarte bei.
  • Tragen Sie die Nummer des Formulars MIT der Zeitfahrkartenkopie (Die Nummer hat folgendes Format: 1435 12345678 9 – Sie finden Sie auf dem Ausdruck des Formulars im Adressfeld.
  • Verpacken Sie alle Formulare in einem Umschlag und reichen sie zur Entschädigung ein.

Zur Bearbeitung benötigen wir Ihre Adresse und, sofern Sie eine Überweisung wünschen, zusätzlich Ihre Bankverbindung.

Ihre personen-bezogenen Daten werden ausschließlich für Abwicklungs- und Kontrollzwecke sowie für die Plausibilitätsprüfung zwischen den beteiligten Unternehmen automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt.

2. Belege beilegen

Unterschreiben Sie bitte das ausgefüllte Formular und fügen danach bitte alle erforderlichen Belege bei:

  • für Entschädigungen die Originalfahrkarte oder eine Kopie Ihrer Fahrkarte-/Zeitkarte
  • für Erstattungen (z.B. bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise, bei Reservierungen und Fahrradkarten, die aufgrund von Verspätung nicht genutzt werden konnten oder bei erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges, eines anderen Verkehrsmittels oder Übernachtungen) die Originalbelege.

Legen Sie dem Fahrgastrechte-Formular unbedingt das Original oder, wenn Sie das Original anderweitig benötigen, eine Kopie Ihrer Fahrkarte bzw. die Kopie Ihrer Zeitkarte oder BahnCard 100 bei. Eine Entschädigung ist sonst leider nicht möglich.

Falls Ihre Fahrkarte keinen Preisaufdruck hat, legen Sie zusätzlich bitte einen Kostennachweis bei (Ausnahme BahnCard 100).

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen Ihre Originalunterlagen nicht zurücksenden können.

Einzureichende Unterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Fahrgastrechte-Formular
  • Original-Fahrkarte oder Fahrkarten-/Zeitkartenkopie
  • Kostennachweis, falls die Fahrkarte keinen Preisaufdruck hat (Ausnahme BahnCard 100)

Weitere Original-Belege zur Erstattung erforderlicher Kosten gemäß Beförderungsbedingungen:

  • Fahrkarte des alternativen Verkehrsmittels/Taxiquittung im Original
  • ICE/IC/EC-Übergang bzw. Fahrkarte für die Benutzung eines Alternativzuges mit einer Nahverkehrsfahrkarte bei Verspätungen/Ausfall
  • Hotelrechnung bei erforderlicher Übernachtung

3. Abschicken oder abgeben

Ist alles komplett? Dann können Sie mit den erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag verpackte Fahrgastrechte-Formular in einem DB Reisezentrum abgeben oder frankieren den Umschlag und senden ihn direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main.

Ihr Anliegen wird innerhalb eines Monats bearbeitet.

Teilnehmende Eisenbahnunternehmen

Hier erhalten Sie eine Übersicht der am gemeinsamen Entschädigungsverfahren teilnehmenden Eisenbahnunternehmen, die sich auf die Durchführung eines gemeinsamen Beschwerdeverfahren durch das Servicecenter Fahrgastrechte verständigt haben.

TEILNEHMENDE EISENBAHNUNTERNEHMEN

WICHTIG:
Beteiligt sich ein Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht am Servicecenter Fahrgastrechte, empfehlen wir den betroffenen Kunden:innen, ihre Forderungen direkt an das Beförderungsunternehmen zu richten.

Schlichtungsstellen

Sollten Sie mit einer Entscheidung zu Ihrem Erstattungsantrag oder mit der Bearbeitung Ihres Widerspruchs nicht einverstanden sein, können Sie sich an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden.

Übersicht Schlichtungsstellen